Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse T liegt bei 16 Jahren. Die Theorieprüfung darf frühestens drei Monate vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor.
Der T-Führerschein berechtigt zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Achtung:
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von
Inhabern der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben! Die Klasse T berechtigt nicht zum Fahren bei
gewerblichen Transporten.
Neu ist in diesem Zusammenhang die Klarstellung vom BMV, das auch gewerblich eingestufte Beförderungen von lof-Erzeugnissen und lof-Bedarfsgütern mit der Klasse T durchgeführt werden dürfen (z.B. Biogasanlagen, Gärreste zum Acker, Baumstämme zum Sägewerk etc.).