Der Auto-Führerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3). Die Anhängelast ist gegenüber Klasse 3 erheblich eingeschränkt worden.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Neu ist das begleitete Fahren mit 17 (bF17). Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann man sich ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Wichtig ist das Eintragen einer Begleitperson (bis zu fünf Begleiter sind zulässig) bei der zuständigen Führerscheinstelle.
Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Nach dem 18. Geburtstag kann dann der Kartenführerschein abgeholt werden.
Achtung:
Die bF17-Bescheinigung gilt nicht im Ausland!