PKW

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Klasse B, regulär

Der Auto-Führerschein umfasst Kraftwagen bis 3,5 Tonnen zuläs­sige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3). Die Anhänge­last ist gegenüber Klasse 3 er­heb­lich eingeschränkt worden.

Vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten


Begleitetes Fahren mit 17

Neu ist das begleitete Fahren mit 17 (bF17). Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann man sich ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag in der Fahrschule anmelden. Wichtig ist das Eintragen einer Begleitperson (bis zu fünf Begleiter sind zulässig) bei der zuständigen Führerscheinstelle.

    Die Begleitperson ...
  • ... muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • ... muss mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein.
  • ... darf bei Antragstellung höchstens 3 Punkte in Flensburg haben.

Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburts­tag abgelegt werden. Nach dem 18. Geburtstag kann dann der Karten­führerschein abgeholt werden.

Achtung:
Die bF17-Bescheinigung gilt nicht im Ausland!

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